Wohnung verkaufen
Eine gute Vorbereitung kann den Verkaufs Ihrer Wohnung erleichtern und dient als gute Ausgangsbasis für den erfolgreichen Verkauf. Die nachfolgenden Tipps und Hinweise können deshalb nützlich sein.
Als fairer und kompetenter Immobilienmakler in Nürnberg verfügen wir über die notwendige Marktkenntnis und Kompetenz für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Wohnung - sprechen Sie uns an!
Welche Vorteile bieten wir Ihnen als Immobilienmakler beim Verkauf Ihrer Wohnung?
- Verschiedene Provisionsmodelle - individuelles Angebot für Ihre Wohnung
- Keine weiteren Kosten für den Verkäufer
- Kostenlose Marktpreisbewertung für Ihre Wohnung
- Wir stellen sicher, dass Sie den optimalen Marktpreis für Ihre Wohnung erhalten.
- Wir unterstützen Sie bei Fragen zu baulichen Aspekten, wie z.B. sinnvolle Renovierungen.
- Wir nehmen auf Wunsch die Wohnungsübergabe mit dem Mieter vor.
- Wir erstellen Fotos sowie ein aussagekräftiges Exposé, schalten Anzeigen und vermarkten Ihre Wohnung professionell in den entsprechenden Medien.
- Wir übernehmen die schriftlichen und telefonischen Erstkontakte mit Interessenten sowie die vertiefende, weiterführende Beratung.
- Wir führen sämtliche Besichtigungstermine in Ihrer Wohnung durch.
- Wir führen die Verkaufsverhandlungen entsprechend Ihrer Preisvorstellungen bis zum Kauf.
- Wir unterstützen Verkäufer und Käufer beim Kaufvertrag, beim Notartermin und - wenn gewünscht - bei der Wohnungsübergabe.
- Wir sind für Sie da bei allen Fragen und Unklarheiten.
- Wir bieten Fachwissen, langjährige Erfahrung und erfolgreiche Wohnungsverkäufe als Referenz: Referenzen und Kundenmeinungen
Als Immobilienmakler in der Metropolregion Nürnberg bieten wir Ihnen den professionellen Verkauf Ihrer Wohnung an:
Langjährige Erfahrung und Marktkenntnis
Verschiedene Provisionsmodelle möglich - individuelles Angebot
Unzählige erfolgreich durchgeführte Wohnungsverkäufe im Stadtgebiet in jeder Größenordnung
Kostenlose unverbindliche Marktpreisbewertung für Ihre Wohnung
Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen, rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Hinweise zum Wohnungsverkauf
Folgende weitere Hinweise können Ihnen beim Verkauf Ihrer Wohnung helfen.
Unterlagen zum Wohnungsverkauf
Beim Wohnungsverkauf werden viele verschieden Unterlagen benötigt damit sich der Käufer der Wohnung ein umfassendes Bilde zur Wohnung selbst (Sondereigentum) aber auch zum Zustand des Gemeinschaftseigentums (z.B. Tiefgarage, Dach, Hausfassade) und zur Eigentmergemeinschaft insgesamt machen kann. Folgende Unterlagen werden beim Wohnungsverkauf benötigt
- Rechnungen von Renovierungs- oder Erneuerungsmaßnahmen
- Protokolle der Eigentümer-Versammlungen, Beschlussbuch
- Grundriss
- Heizkostenabrechnungen
- Wirtschaftsplan
- Energieausweis
- Wohngeldabrechnung/Aufstellung
- Teilungserklärung
- Mietvertrag, Mieterhöhungen, Übergabeprotokoll
- evtl. Löschungsbewilligung für vorhandene Grundschuld
Energieausweis vorhanden?
Der Energieausweis ist für jeden Wohnungsverkauf gesetzlich vorgeschrieben (mit wenigen Ausnahmen wir z.B. bei Denkmalschutz). Sprechen Sie mit Ihrer Hausverwaltung. Diese veranlassen in der Regel die Ausstellung der Ausweises bzw. hält diesen bereits für Sie bereit.
Schönheitsreparaturen an der Wohnung vorziehen
Dies wirkt sich positiv auf den erzielbaren Wohnung Verkaufspreis aus. Viele Mieter bevorzugen mittlerweile Laminat- statt Teppichboden.
Steuerliche Auswirkungen klären
Häufiger Fall: Spekulationsgewinn aus dem Verkauf Ihrer Wohnung
Informieren Sie sich rechtzeitig über die steuerlichen Konsequenzen Ihres Wohnungsverkaufs und holen Sie sich gegebenenfalls professionellen Rat z.B. von einem Steuerberater.
Beim Verkauf Ihrer Wohnung kann Spekulationssteuer anfallen, wenn Sie Ihre Wohnung nicht selbst genutzt haben und innerhalb von 10 Jahren nach Kauf wieder verkaufen. Der zu versteuernde Spekulationsgewinn wird dann unter Berücksichtigung von Kaufpreis, Verkaufspreis, Abschreibung und Veräußerungskosten ermittelt.
Bei selbst genutzten (bewohnten) Wohnungen, muss die Wohnung im Jahr der Veräußerung und die zwei Jahre zuvor, selbst genutzt worden sein. Dann entfällt die Steuer auf einen möglicherweise vorhandenen Spekulationsgewinn. Ein Leerstand während des Verkaufs wird als Selbstnutzung anerkannt.
Genauere Details sollten Sie z.B. mit einem Steuerberater klären.
Abschätzen des Marktwertes - Verkaufspreis
Eine gute erste Orientierung zur Abschätzung des Marktwertes Ihrer Wohnung können Sie über den Immobilienmarktbericht der Stadt Nürnberg erhalten. Dort sind Durchschnitts- Verkaufspreise in Abhängigkeit z.B. von der Wohnlage (sehr gut, gut, mittel) genannt. Weitere Infos hierzu finden Sie bei unseren Immobilien Infos Nürnberg.
Eine weitere Möglichkeit ist die Berechnung über die Brutto- oder Nettomietrendite. Durch Einsetzen der erzielten Miete und einer plausiblen Wunschrendite, kann man den möglichen Verkaufspreis eines Objektes "zurück rechnen". Gerne erläutern wir Ihnen die Berechnungsweise für Ihren individuellen Wohnungsverkauf.
Vorfälligkeitsentschädigung
Damit der Verkauf erfolgen kann, muss die Wohnung lastenfrei sein, z.B. also ohne Grundschuld. Häufig ist zur Löschung der Grundschuld die Tilgung des Restdarlehns erforderlich. In diesem Fall fordert die Bank die zusätzliche Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, um den entgangenen Gewinn zu kompensieren.
Es ist ratsam sich die detaillierte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank aushändigen zu lassen. Eine Überprüfung kann kostengünstig für 70 € bei der Verbraucherzentrale Bremen erfolgen: Überprüfen der Vorfälligkeitsentschädigung
Verkaufspreis - unser Service für Sie:
Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine kostenlose, unverbindliche und kompetente Einschätzung zum möglichen Verkaufspreis Ihrer Wohnung. Als kompetenter und erfahrener Makler in Nürnberg kennen wir den Markt und helfen Ihnen auch vor Ort gerne weiter. Bitte teilen Sie uns hierzu folgende Basisdaten mit:
- Adresse
- Wohnfläche und Zimmeranzahl
- Stockwerk
- Baujahr
- Zustand
- Ausstattung (Keller, Garage, Balkon etc.)
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