Grundbuchauszug

Zusammenfassung - gut zu wissen:

  • Ein Grundbuchauszug wird bei jedem An- und Verkauf, beim Besitzübergang (Erbe) oder bei der Finanzierung eines Grundstückes oder einer Immobilie benötigt
  • Der Grundbuschauszug kann über das Grundbuchamt beim jeweiligen Amtsgericht der Stadt oder des Landkreises angefordert werden
  • Ein Abruf des Grundbuchauszugs ist nur bei berechtigtem Interesse zulässig
  • Kaufinteressenten haben kein berechtigtes Interesse und müssen den Grundbuchauszug über den Eigentümer oder Immobilienmakler beschaffen.
  • Der Grundbuchauszug informiert über die Besitzverhältnisse einer Immobilie
  • Im Grundbuchauszug werden z.B. Beschränkungen, Lasten und Grundschulden aufgeführt

Der Grundbuchauszug einer Immobilie


Der Grundbuchauszug ist essenziell bei dem An- und Verkauf einer Immobilie. Er gibt Auskunft über den Besitzer des Grundstückes und enthält wichtige Informationen zur jeweiligen Immobilie  Wer den Grundbuchauszug eines Grundstückes einsehen möchte, muss ein berechtigtes Interesse vorweisen. Dies liegt z.B. vor wenn man Eigentümer oder gegebenenfalls auch Mieter (z.B. zur Feststellung ob der Mietvertragspartner auch Eigentümer ist) der jeweiligen Immobilie ist.

Ein Grundbuchauszug wird sowohl bei jedem An- und Verkauf eines Grundstückes oder einer Immobilie benötigt. Auch beim Besitzübergang z.B. durch Erbe oder Schenkung wird ein Grundbuchauszug benötigt. Auch weitere Beteiligte wie z.B. Kreditinstitute benötigen bei der Finanzierung einer Immobilie (Haus, Wohnung, Gewerbeimmobilie oder Grundstück) einen Grundbuchauszug

Das Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in welchem alle wichtigen Informationen zu einem Grundstück oder einer Immobilie gesammelt und zusammengefasst werden. Das Grundbuch wird bei dem zuständigen Amtsgericht geführt. 

Gliederung des Grundbuchauszugs

Ein Grundbuchauszug ist in folgende fünf Bereiche unterteilt:

Deckblatt

Auf dem Deckblatt werden der Name des Amtsgerichtes, der Bezirk und die Nummer des Grundbuchblattes genannt. Auf dem Deckblatt werden noch keine Angaben zu einer bestimmten Immobilie gemacht.

Bestandsverzeichnis

Das Bestandsverzeichnis ist eine Art Inhaltsverzeichnis. Hier werden alle Grundstücke einer bestimmten Region aufgelistet. Diese beinhalten die Adresse, das Flurstück, die Größe sowie die Nutzungsart der Grundstücke.

Abteilung I - Eigentümer

In Abteilung I des Grundbuchauszuges steht, wer das Grundstück seit wann besitzt. Außerdem wird hier der Grund für den Eigentumsübergang genannt. Dies kann zum Beispiel der Kauf oder die Ersteigerung des Grundstückes sein. Auch Erbschaft ist ein gängiger Grund für den Eigentumsübergang. Dieser Teil des Grundbuchauszugs ist auch als erstes Blatt bezeichnet.

Abteilung II - Lasten und Beschränkungen

In dem sogenannten zweiten Blatt bzw. Abteilung II werden die Grunddienstbarkeiten wie Bebauungseinschränkungen, Wegerechte und Verbote für das Ausüben bestimmter Handlungen auf dem Grundstück vermerkt. Außerdem sind hier Nießbrauchrechte, Vormerkungen und Wohnrechte eingetragen. Eine eventuelle Sanierungspflicht findet ebenfalls in Abteilung II Erwähnung.

Abteilung III - Schulden und sonstiges

Mögliche Grundpfandrechte werden auf dem dritten Blatt eines Grundbuchauszuges festgehalten. Hierunter fallen Rentenschulden, Grundschulden und Hypotheken.

Wann wird ein Grundbuchauszug benötigt?

Bei einem An- beziehungsweise Verkauf einer Immobilie ist der Grundbuchauszug von großer Bedeutung. Der Käufer kann aus dem Grundbuchauszug den eindeutigen Eigentümer des Grundstückes entnehmen. So kann ein Käufer sich vor Betrügern schützen.

Wird ein Darlehn für den Kauf aufgenommen, benötigt das Kreditinstitut für die sogenannte Beleihungsprüfung den Grundbuchauszug. Die darin festgehaltenen Belastungen geben der Bank wichtige Informationen über mögliche Risiken.

Wie kann ein Grundbuchauszug beantragt bzw. beschafft werden?

Ein Grundbuchauszug muss bei dem zuständigen Amtsgericht persönlich oder schriftlich beantragt werden.  Für Nürnberg kann der Grundbuchauszug beim Grundbuchamt des Amtsgericht Nürnberg benatragt werden.  Der einfache Grundbuchauszug kostet  ca. 10 € und ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet ca. 20 €.

Der Grundbuchauszug wird nicht an jedermann vergeben. Nur Personen mit einem berechtigten Interesse erhalten den Grundbuchauszug. Was als berechtigtes Interesse gilt, liegt im Ermessen des Beamten, welcher den Antrag bearbeitet. Ein uneingeschränktes Recht auf die Herausgabe des Grundbuchauszugs haben die eingetragenen Eigentümer des Grundstücks, Behörden, Gerichte und Notare.

Banken, Gläubiger, Mieter und die direkten Nachbarn haben kein grundsätzliches Recht auf die Erteilung des Grundbuchauszugs, bekommen dennoch häufig Einsicht.

Wichtig:
Kaufinteresse ist kein berechtigtes Interesse. Kaufinteressenten müssen über den Verkäufer oder Eigentümer den jeweiligen Grundbuchauszug beschaffen lassen. Gerne sind auch wir Ihnen als Immobilienmakler bei der Beschaffung des Grundbuchauszugs behilflich.

Grundbuchauszug Beglaubigung

Wann muss der Grundbuchauszug beglaubigt sein? - Wird der Grundbuchauszug zur Selbstauskunft oder für die persönlichen Akten benötigt, reicht eine einfache Kopie aus. Für die Vorlage bei potenziellen Käufern, Banken oder Ämtern wird meistens ein beglaubigter Auszug benötigt.