Hinweise für den Verkauf Ihres Grundstücks
Eine gute Vorbereitung kann den Verkaufs Ihres Grundstücks erleichtern und dient als Ausgangsbasis für den erfolgreichen Verkauf. Die nachfolgenden Tipps und Hinweise können deshalb nützlich sein:
Welche Vorteile können wir Ihnen als Immobilienmakler beim Verkauf Ihres Grundstücks bieten?
- Provisionsfreier und kostenfreier Verkauf Ihres Grundstücks.
- Wir stellen sicher, dass Sie den optimalen Marktpreis für Ihre Grundstück erhalten.
- Wir unterstützen Sie bei Fragen zu baulichen Aspekten, wie Erschließung, Abbruch Altbestand, mögliche Bebauung etc.
- Wir erstellen Fotos sowie ein aussagekräftiges Exposé, schalten Anzeigen und vermarkten Ihre Grundstück professionell in den entsprechenden Medien.
- Wir übernehmen die schriftlichen und telefonischen Erstkontakte mit Interessenten sowie die vertiefende, weiterführende Beratung.
- Wir führen sämtliche Besichtigungstermine durch
- Wir führen die Verkaufsverhandlungen entsprechend Ihrer Preisvorstellungen bis zum Kauf.
- Wir unterstützen Verkäufer und Käufer beim Kaufvertrag, beim Notartermin.
- Wir sind für Sie da bei allen Fragen und Unklarheiten.
- Wir bieten Fachwissen, langjährige Erfahrung und erfolgreiche Grundstücksverkäufe als Referenz: Google Kundenmeinungen
Grundstück verkaufen in Nürnberg, Fürth, Erlangen
Als Immobilienmakler bieten wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung beim Verkauf von Grundstücken in Nürnberg, Fürth oder Erlangen. Je nach Situation betreuen wir auch Grundstücksverkäufe im Umland der Metropolregion Nürnberg.
Unterlagen zum Grundstück zusammenstellen
Dazu gehören z.B.
- Rechnungen und Angaben zu Grundsteuer, Erschließung, Abwassergebühren etc.
- amtlicher Lageplan
- Art der Erschließung (Kanalsystem Trenn- oder Mischsystem, Gasanschluss etc.)
- Grundbuchauszug mit Flächenangaben und Eintragungen (z.B. Wegerechte)
- evtl. Löschungsbewilligung für vorhandene Grundschuld
- Abbruch Genehmigung Altbestand
Steuerliche Auswirkungen klären - Spekulationsgewinn aus dem Verkauf Ihres Grundstücks
Informieren Sie sich rechtzeitig über die steuerlichen Konsequenzen Ihres Grundstückverkaufs und holen Sie sich gegebenenfalls professionellen Rat z.B. von einem Steuerberater.
Genauere Details sollten Sie z.B. mit einem Steuerberater klären.
Abschätzen des Marktwertes - Verkaufspreis
Eine gute erste Orientierung zur Abschätzung des Marktwertes Ihrer Wohnung können Sie über den Gutachter Ausschuss der jeweiligen Stadt erhalten. Der dort genannte Bodenrichtwert kann als Ausgangsbasis zur Beurteilung des Grundstücks Wertes dienen. Weitere Tipps zum Thema Verkauf finden Sie in unserer Rubrik Immobilien Verkauf.
Hier können Sie sich zu Bodenrichtwerten in Bayern informieren: Bodenrichtwertinformationssystem
Verkaufspreis - unser Service für Sie:
Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine kostenlose, unverbindliche und kompetente Einschätzung zum möglichen Verkaufspreis Ihres Grundstücks. Wir benötigen lediglich einige Basisdaten wie wie:
- Standort
- Größe
- Zustand (bebaut, baureif, erschlossen etc.)
- Bebauungsplan vorhanden?
Gerne erhalten Sie kurzfristig unsere Antwort mit einer realistischen Martpreistaxierung!
Grundstück Erschließung
Wichtig zur Beurteilung des Wertes eines Grundstückes ist, ob das Grundstück baureif d.h erschlossen ist. Damit ist das vorhanden sein von Strom, Telekom, Kanal, Wasserleitung und Gasleitung im Grundstück gemeint. Nähere Informationen finden Sie auch auch hier: Grundstücks-Erschließung
Bei bebauten Grundstücken (Altbestand) kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Erschließung soweit bereits erfolgt ist.
Bei Grundstücken im Bestand kann es zu weiteren Kosten kommen, wenn z.B. die neue Zufahrt zum Grundstück über vorhandene Parkbuchten geführt werden soll. In der Regel werden dann von den Städten oder Gemeinden entsprechend Abstandszahlungen für den Entfalll der Parkflächen fällig.
Baumfällungen auf dem Grundstück
Bei bewachsenen Baugrundstücken aus dem Bestand kann es erforderlich werden, für den neuen Baukörper Bäume auf dem Grundstück zu fällen. Die meisten Städte und Gemeinden regeln dies in entsprechenden Baumschutzverordnungen. D.h. es muss abgeklärt werden, ob der jeweilige Baum dem Baumschutz der Gemeinde unterliegt. Dann ist für die Fällung ein Antrag und dann eine Genehmigung erforderlich. Außerdem sind dann meist Ersatzpflanzungen vorzunehmen oder, falls dies nicht möglich ist, Abstandszahlungen zu leisten.
Aber auch bei Bäumen, die nicht der Baumschutzverordnung unterliegen, ist eine Fällung aus Gründen des Vogelschutzes meist erst ab Oktober zulässig. Grundsätzlich sollten Bäume also nicht ohne vorherige Klärung mit dem zuständigen Bauamt gefällt werden.