Beispiel tabellarische Wohnflächenberechnung

Zusammenfassung - gut zu wissen:

  • Je nach Maßnahme sollten zunächst baurechtliche Voraussetzungen geklärt werden (Baugenehmigung erforderlich?)
  • Die maßgebende Vorschrift zur Beurteilung und Berechnung der Wohnfläche ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  • Zusätzliche Wohnfläche kann auch ohne Anbau sowohl unter dem Dach, als auch im Keller geschaffen werden
  • Die gängigsten Erweiterungen: Dachgauben, Dachausbau, Terrasse und Wintergarten
  • Auch kleinere Maßnahmen wie eine Terrasse oder ein Balkonanbau erhöhen die Wohnfläche
  • Aufwendige und teure Maßnahmen wie ein Anbau können sich durch den höheren Wohnwert und den geschaffenen Immobilienwert durchaus rechnen

Vorteile durch Vergrößerung der Wohnfläche

Die Vorteile für eine Erweiterung der Wohnfläche beim Haus liegen klar auf der Hand. Einerseits wird der Nutzwert/Wohnwert erhöht und andererseits aber auch der Immobilienwert gesteigert, da dieser bei Häusern mit auf der Wohnfläche basiert. Auch bei vermieteten Häusern ist die Investition in eine Wohnflächenerweiterung überlegenswert da durch eine Vergrößerung der Wohnfläche auch eine höhere Miete erzielt werden kann.

Viele Hauseigentümer denken früher oder später über bauliche Maßnahmen am eigenen Haus nach, um die vorhandene Wohnfläche des Eigenheims zu vergrößern. Dieses Vorhaben kann bei einer selbst genutzten Immobilie ebenso in Betracht gezogen werden wie auch bei einem Haus, das vermietet ist. Doch dabei gibt es mehrere Dinge, die es zu beachten gilt. Eine Möglichkeit ist, das Gebäude in der Höhe zu verändern und dieses beispielsweise aufzustocken. Auf der anderen Seite gibt es alternativ die Möglichkeit durch einen Anbau die Grundfläche - und damit auch die verfügbare Wohnfläche - zu vergrößern. Die gewählte Option sollte auf jeden Fall den örtlichen Bebauungsvorschriften entsprechen. Dazu ist es notwendig, dass zunächst die baurechtliche Grundlagen geprüft werden. Gerne unterstützen wir Sie als Immobilienmakler in Nürnberg mit unserer Fachkenntnis denn nicht jede Erweiterung ist zulässig oder ohne Genehmigung ausführbar.

Maßnahmen zur Vergrößerung der Wohnfläche


Je nach Haus gibt es verschiedene Möglichkeiten um die Wohnfläche zu vergrößern. Eine Möglichkeit ist eine Anbau an das bestehende Gebäude. Hier kann z.B. im Erdgeschoss ein eingeschossiger Bungalow oder ein Winkel-Anbau ergänzt werden. Sofern es der Bebauungsplan und die Abstandsflächen hergeben ist aber auch eine Verlängerung des Hauses möglich. Eine weitere Möglichkeit bietet der Bau eines Wintergartens. Nicht ganz soviel Aufwand erfordert die Herstellung einer Terrasse oder die Vergrößerung einer bestehenden Terrasse. Terrassenflächen können gemäß Wohnflächenverordnung mit 25% Ihrer Grundfläche in die Gesamtwohnfläche einfließen.  Eine weitere beliebte Option ist der Anbau eines Balkons. Aber auch im Keller kann bei entsprechenden Voraussetzungen und bei geschicktem Ausbau neue Wohnfläche entstehen,  sofern es die Kellerhöhe zulässt. Diese muss nach Bayerischer Bauordnung zumindest eine Höhe von 2,25 m betragen. Die häufigste und am einfachsten umzusetzende Maßnahme ist dabei der Ausbau des zuvor ungenutzten Dachgeschosses. Hier können zusätzlich auch noch Dachgauben eingebaut werden die z.B. als klassische Satteldach- oder Pultdachgauben den Stehbereich - und damit die Wohnfläche -  im Dachgeschoss bei Bedarf deutlich erweitern können.

Übersicht zu den Erweiterungsmöglichkeiten

  • Anbau (z.B. erdgeschossig als Bungalow, oder Verlängerung Haus wenn es der Bebauungsplan und die Abstandsflächen hergeben, oder Winkel-Anbau)
  • Wintergarten Anbau
  • Terrasse neu/erweitern oder zusätzliche Terrasse vor Haus oder seitlich
  • Geschoss Aufstockung/Erhöhung
  • Dachgeschoss Ausbau
  • Balkon Anbau
  • Einbezug der Garage z.B. durch Verbindung mit dem Haus oder Satteldach bzw. Dach Einschiftung zum Haus
  • Keller Ausbau (z.B. bei Kellerhöhen mit mindestens 2.25 m nach Bayerischer Bauordnung)
  • Dachgauben (Einbau im bereits ausgebauten Dachgeschoss, große Pultdachgauben z.B. können den Stehbereich=Wohnfläche im DG deutlich erweitern)

Voraussetzungen zur Wohnflächenerweiterung


Da es wie erwähnt viele unterschiedliche Möglichkeiten gibt, um eine Vergrößerung bzw. Erweiterung am eigenen Haus vorzunehmen, ist es wichtig sich hinsichtlich der rechtlichen und technischen Machbarkeit ausreichend zu informieren. Dazu gehört u.a. die Prüfung der genehmigten Baupläne und die Beachtung der gesetzlichen Baubestimmungen für die Erweiterung. Dies inkludiert außerdem die Prüfung der Größe und Ausrichtung des Grundstücks, die Entfernung der Grundstücksgrenzen sowie auch die mögliche optische Wirkung auf die Nachbarschaft. Wichtig ist es zudem, dass eine Erweiterung so geplant wird, dass der wirtschaftliche Aufwand und der zusätzlich geschaffene Wohnraum in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die größere Wohnfläche kommt - neben dem gesteigerten Wohnwert - später auch sowohl dem Haus Verkauf als auch der Vermietung des Hauses zugute.

Wir bieten unseren Kunden, die die Möglichkeit nutzen möchten, den Wohnwert bzw. den Immobilienwert am eigenen Haus zu steigern kompetente Beratung an und informieren zu baurechtlichen Bestimmungen und technischen Möglichkeiten.