Die meisten Verkaufsvorgänge laufen nach unserer Erfahrung reibungslos und gut. Trotzdem können nachfolgende Hinweise dem Verkäufern einer Immobilie helfen, Fehler beim Immobilienverkauf zu vermeiden. Die kurzen Beschreibungen zu den jeweiligen "Fehlern" dienen zugleich als Tipps beim Immobilienverkauf. Die Liste folgt grob dem zeitlichen Ablauf beim Immobilienverkauf und legt den Schwerpunkt auf Wohnimmobilien wie Hausverkauf und Wohnungsverkauf.

Hinweis:

Der Übersichtlichkeit halber sind die Erläuterungen kurz gehalten da sich die meisten Punkte aus der Überschrift erschließen. Sollten Fragen auftauchen, stehen wir Ihnen als Immobilienmakler kostenlos und unverbindlich zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder mailen Sie:

Ihr fairer Makler - Dipl.-Ing.(FH) Christian Reinhart

Tel. 0911-13008249

kontakt@immobilienmakler-nbg.de

Kontaktformular


1. Angebotspreis zu hoch oder zu niedrig

Auch in einem Immobilienmarkt mit hoher Nachfrage, ist der Angebotspreis nicht immer mit dem tatsächlichen Verkaufspreis gleich zusetzten. Viele Kaufinteressen steigen über ein niedrigeres Angebot in Preisverhandlungen ein. Um so wichtiger ist deshalb die korrekte Immobilienbewertung bzw. die Ermittlung des "richtigen" Angebotspreises für die Immobilie. Ist der Preis zu niedrig, "verschenkt" man als Verkäufer Geld. Ist der Preis zu hoch angesetzt, ist ein Verkauf nicht möglich. Der hohe Aufwand für die Vorbereitung und Vermarktung läuft zunächst ins Leere und potentielle Käufer wenden sich anderen Immobilien zu. 

2. Fehler bei der Immobilienbeschreibung

Die korrekte Beschreibung der angebotenen Immobilie bildet die Grundlage für das Marketing und den spätere folgenden Kaufvertrag und die rechtssichere Abwicklung des Verkaufs insgesamt. Grundsätzlich sollten Zusicherungen entfallen (z.B. trockener Keller), die nicht objektiv nachgewiesen werden können (z.B. Nachweis über Gutachten).

3. Unzureichende Unterlagen

Je nach Immobilienart (Haus Verkauf oder Wohnungsverkauf) werden unterschiedliche Unterlagen benötigt die dem Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt werden müssen. So ist z.B. die Übergabe bzw. zur Verfügung Stellung eines gültigen Energieausweises - mit wenigen Ausnahmen bei Denkmalschutz - an Kaufinteressenten gesetzliche Pflicht.  Beim Verkauf einer Eigentumswohnung wird neben einer Vielzahl weiterer Unterlagen (Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftspläne, Abrechnungen etc.) z.B auch die sogenannte Teilungserklärung benötigt. Je vollständiger und aussagekräftiger die Unterlagen sind, die der Verkäufer Kaufinteressenten zur Verfügung stellt, um so leichter kann ein Kaufinteressent zu einer Kaufentscheidung kommen. Unabhängig davon bilden umfangreiche Unterlagen die Basis für den Verkäufer für die Ermittlung des "richtigen" Angebotspreises.

4. Falsche Wohnfläche

Die Ermittlung der korrekten Wohnfläche ist kritisch für die Ermittlung des Angebotspreises einer Immobilie. Auch vorliegende Wohnflächenberechnungen müssen richtig interpretiert und gegebenenfalls korrigiert werden da in den letzten Jahren eine Vielzahl unterschiedlicher Berechnungsmethoden angewendet wurden (Berechnung nach DIN, II. Berechnungsverordung oder aktuell gültig die Wohnflächenverordnung). Im weiteren ist die die Ermittlung der richtigen Wohnfläche auch für einen rechtssicheren Immobilienverkauf notwendig.

5. Verschweigen von Mängeln

Käufer müssen über wesentliche Mängel einer Immobilie informiert werden. Dies versteht sich eigentlich von selbst. Die Problematik liegt in der Beurteilung, wann es sich um wesentlichen Mangel handelt. Aber auch bei bereits beseitigten Mängeln, Baumängeln und nicht sofort ersichtlichen Schäden am Haus müssen dem Käufer zur Kenntnis gebracht werden. Vorliegende Mängel sollten in jedem Fall im Kaufvertrag aufgeführt werden um später möglichen Haftungsfolgen aus dem Weg zu gehen.

6. Unzureichendes Marketing - Vermarktung

Gutes Marketing beim Immobilienverkauf nutzt verschieden Kanäle - sowohl online als auch offline - um eine möglichst große Zahl an Kaufinteressenten zu erreichen. Die Präsentation der Immobilie allein in den großen Immobilienbörsen kann zwar zu einem erfolgreichen Verkauf führen, aber nur durch die Nutzung weiterer Verkaufskanäle wird eine möglichst große Nachfrage von Käufern sichergestellt. Zu einem guten und zielgerichteten Marketing gehört auch die vorteilhafte Darstellung und Präsentation der Verkaufsimmobilie z.B. durch 360 Graf Begehungen und die Erstellung von aussagekräftigen Bildern und Grundrissen.

7. Preisänderungen

Das primäre Interesse der meisten Verkäufer ist gleich: zu einem möglichst hohen bzw. zum angemessenen Preis zu verkaufen. Dies bedingt unter Umständen Preiskorrekturen im Verlauf des Verkaufs um den optimalen Marktpreis zu erzielen. Preiskorrekturen sollten maximal ein oder zweimal vorgenommen werden und dann - auf die Höhe bezogen - deutlich sein. Ein mehr oder weniger regelmäßiges oder häufigeres ändern des Verkaufspreises eines Objekts ist kontraproduktiv.

8. Fehler bei der Preisverhandlung

Zu großes oder zu schnelle Entgegenkommen bei Preisverhandlungen kann zu finanziellen Verlusten führen. Aber auch eine zu starre Haltung, kann der gewünschten Einigung im Weg stehen. Preisverhandlungen sollten in jedem Fall sachlich und pragmatisch geführt werden. 

 

9. Fehlende Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten

Spätestens mit der Einigung über den Kaufpreis - und noch vor Veranlassung des Kaufvertrages - sollte die Zahlungsfähigkeit des Käufers geprüft bzw. von Käufer nachgewiesen werden. Je nach dem, ob es sich bei Käufer um eine Privatperson oder um einen gewerblich handelnden Käufer (z.B. als GmbH, Einzelunternehmer etc.) handelt, sind zur Bonitätsprüfung unterschiedliche Verfahren geeignet. Die häufigste Variante ist die Vorlage einer auf die konkrete Immobilie bezogenen Finanzierungszusage durch ein deutsches Bankinstitut.

10. Fehlende Prüfung des Kaufvertrags

Der Kaufvertrag sollte sowohl die Interessen des Käufers als auch die Interessen des Verkäufers ausgewogen berücksichtigen. Unabhängig davon wer den Kaufvertrag veranlasst, sollten alle Beteiligte prüfen (lassen), ob alle zentrale Eigenschaften der Immobilie und getroffene Absprachen rechtlich korrekt erfasst sind.