Förderungsmöglichkeiten von Bestandsimmobilien bei Kauf, Erweiterung und Veränderung

Die Unterstützung des Bürgers bei der Schaffung von Wohnraum ist für den Freistaat Bayern eine ebenso selbstverständliche wie anspruchsvolle Herausforderung. Wohneigentum kann einerseits durch den Neubau und andererseits durch den Erwerb von vorhandenem Wohnraum geschaffen werden.

Rechtsgrundlage ist das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz, kurz BayWoFG aus dem Jahr 2012. Auf dieser Gesetzesgrundlage bietet die Bayerische Landesbodenkreditanstalt, die BayernLaBo verschiedene Förderprogramme an.

Die BayernLaBo ist ein Geschäftsbereich der Bayerischen Landesbank, kurz Bayern LB. Im Mittelpunkt steht die Wohnraumförderung zur Eigennutzung durch den Immobilienkäufer. Angesprochen werden insbesondere mehrköpfige Familien mit einem mittleren bis geringen Einkommen.

Als Immobilienmakler in Nürnberg sind wir gut vernetzt und können Ihnen Experten für die Immobilienfinanzierung empfehlen. Besonders wichtig ist die Kenntnis der aktuellen Fördermöglichkeiten durch Stadt, Land und Staat. Durch die individuelle, jeweils beste Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten können die Finanzierungskosten deutlich gesenkt werden.

Zwei staatliche Förderprogramme für Selbstnutzer von Wohneigentum


Die Eigenwohnraumförderung unterstützt der Freistaat mit dem

• Bayerischen Wohnungsbauprogramm
• Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm

Weitere zusätzliche Förderungsmöglichkeiten außerhalb des BayWoFG sind

• die bayerische Eigenheimzulage
• das Baukindergeld plus
• das bayerische WEG-Modernisierungsprogramm

Bayerisches Wohnungsbauprogramm


• Was wird gefördert

Finanziell gefördert werden das selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhaus, die Eigentumswohnung sowie der Wohnraum für Menschen mit Handicap. Bei einem Zweifamilienhaus muss eine Wohneinheit selbstgenutzt, die zweite an Verwandte ersten oder zweiten Grades des Immobilienkäufers vermietet werden. Damit wird das Ziel eines Mehr-Generationen-Wohnens unterstützt. Die förderungswürdige Wohnfläche ist begrenzt, beispielsweise für eine vierköpfige Familie auf 130 m². Gründe für einen individuellen räumlichen Mehrbedarf sind die Schwerbehinderung mit anerkanntem Grad der Behinderung GdB, die Pflegebedürftigkeit eines Bewohners oder ein Arbeitszimmer/Arbeitsraum innerhalb der Wohneinheit.

• Wer wird gefördert

Förderungswürdig ist der Haushalt mit einem Gesamteinkommen bis zu den folgenden jährlichen Einkommensgrenzen

- Singlehaushalt: 22.600 Euro
- Zwei-Personen-Haushalt: 34.500 Euro
- Drei-Personen-Haushalt [zwei Erzieher + 1 Kind]: 45.500 Euro
- Erhöhung je weiteres Kind im Haushalt um: 11.000 Euro
- Erhöhung je nahen Verwandten im Haushalt um: 8.500 Euro

Berechnungsgrundlage für das Haushaltseinkommen ist das steuerpflichtige Gesamteinkommen unter Berücksichtigung individueller Pauschbeträge. Das Eigenkapital des Immobilienkäufers beträgt mindestens 25 Prozent der Investitionssumme. Im Einzelfall ist eine Reduzierung auf bis zu 15 Prozent möglich. Zum Eigenkapital zählt unter anderem der Grundstückswert.

• Wie wird gefördert

- Für den Zweiterwerb, also für den Kauf einer bereits vorhandenen Bestandsimmobilie wird als Förderung ein Darlehen in Höhe von bis zu 40 Prozent der insgesamt förderungsfähigen Investitionskosten gewährt.

- Sofern dieser Darlehensförderung erstrangige Baudarlehen einer Bank oder Bausparkasse vorangehen, ist eine zweitrangige Darlehensbesicherung im Grundbuch möglich.

- Der Tilgungssatz ist auf zwei Prozent begrenzt. Von dieser Vorgabe sind Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW sowie Kredite der Bausparkasse ausgenommen.

- Ein zusätzlicher Kinderzuschuss beträgt 2.500 Euro je Kind, auch für das noch Ungeborene während der Schwangerschaft.

- Die Darlehensförderung wird in den ersten 15 Jahren mit 0,5 Prozent verzinst. Ab dem 16. Vertragsjahr erfolgt eine Zinsanpassung an den dann aktuellen Kapitalmarkt, begrenzt auf den Höchstsatz von sieben Prozent.

- Der anfängliche Tilgungssatz beträgt grundsätzlich ein, für Immobilien aus älterem Bestand zwei Prozent. Die Zuordnung alt/älter ist erfahrungsgemäß eine individuelle Ermessensentscheidung.

- Die Verwaltungsgebühr in Höhe von ein Prozent der Darlehenssumme wird für die ersten beiden Vertragsjahre berechnet.

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

• Was wird gefördert

Das Angebot lautet, den bereits selbstgenutzten Wohnraum mit einem befristet zinsgünstigen staatlichen Darlehen zu fördern.

• Wer wird gefördert

Zu dem förderungswürdigen Personenkreis gehören Immobilienbesitzer, deren jährliches Gesamteinkommen unterhalb der Grenze des BayWoFG liegt. Gefördert wird auch der Zweiterwerb von Wohnraum zur Selbstnutzung.

• Wie wird gefördert

- Die Darlehensfinanzierung ist begrenzt auf bis zu ein Drittel der förderungswürdigen Gesamtkosten, und zwar bei einer Untergrenze von 15.000 Euro auf mindestens 4.500 Euro.

- Die Zinsbindung beträgt abhängig von der Darlehenslaufzeit 10 oder 15 Jahre.

- Für diesen Zeitraum gilt die Belegungsbindung mit der Selbstnutzung.

- Eine weitere gleichartige oder vergleichbare Anschlussförderung ist nicht möglich.

- Grundsätzlich wird das Darlehen ungekürzt ausgezahlt, also ohne Disagio.

- Das erste Vertragsjahr ist tilgungsfrei. Anschließend beträgt der Tilgungssatz wenigstens ein und höchstens zwei Prozent.

- Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von ein Prozent der Darlehenssumme wird im ersten Vertragsjahr fällig.

Fazit zur Kaufpreisförderung einer Bestandsimmobilie


Mit viel Geschick sowie bei Ausnutzung aller Finanzierungsangebote sind die Aussichten ausgesprochen positiv, Wohneigentum durch den Kauf einer Bestandsimmobilie zu schaffen. Die Fördermöglichkeiten nach dem BayWoFG lassen sich untereinander kombinieren und miteinander verknüpfen. Auch die Einbeziehung weiterer Förderangebote wie Eigenheimzulage und Baukindergeld ist möglich.

Hier gelten deutlich erweiterte Einkommensgrenzen von

- 50.000 Euro für den Ein-Personen-Haushalt
- 75.000 Euro für den Haushalt mit zwei oder mehr Personen ohne Kind
- 90.000 Euro für den Drei-Personen-Haushalt mit zwei Erziehern und einem Kind
- 15.000 Euro für jedes weitere Kind

Die Bonitätsprüfung als Bewertung der Kreditwürdigkeit des Immobilienkäufers wird großzügig zu seinen Gunsten gehandhabt. Im Vordergrund steht die Schaffung von Wohneigentum, und zwar auch als private Altersvorsorge für den späteren Lebensabschnitt im Anschluss an das Erwerbsleben.

Zusätzliche Förderungen durch die Stadt Nürnberg



Die Stadt Nürnberg bietet mit dem Stab Wohnen eine eigenen Anlaufstelle für Familien zur Beratung der Fördermöglichkeiten bei Wohneigentum. Zusätzlich hat die Stadt das Nürnberger Programm „100 Häuser für 100 Familien“ aufgelegt. Durch Kombination mit den Förderungen des Landes ist für eine Familie mit zwei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen z.B. eine Zuschuss von bis zu 50.000 € möglich:

Förderung Wohneigentum der Stadt Nürnberg