Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf „Miete II“ beschlossen. Laut Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig zielt die Reform darauf ab, den Mieterschutz spürbar zu verbessern und gleichzeitig einen fairen Ausgleich mit den berechtigten Interessen der Vermieterseite zu schaffen.
Der Entwurf ist das Ergebnis einer Verständigung innerhalb der Bundesregierung, die als wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und gegen explodierende Mieten verstanden wird.
Klare Regeln für Möbelzuschläge und Kurzzeitvermietung
Um Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern, führt der Entwurf klare Regelungen für möblierten Wohnraum und Kurzzeitvermietungen ein. In angespannten Wohnungsmärkten müssen Vermieter den Zuschlag für Möbel künftig gesondert ausweisen, wobei sich dieser am Zeitwert der Möbel orientieren muss.
Praktikable Lösung für Vermieter:
Bei voll möblierten Wohnungen kann bei der Vermietung eine Pauschalabrechnung in Höhe von 10 Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden, was die Kalkulation vereinfacht. Kurzzeitmietverträge werden auf maximal sechs Monate begrenzt (mit Verlängerungsoption auf acht Monate) und setzen künftig einen besonderen Anlass aufseiten des Mieters voraus. Schutz vor Kostenexplosionen bei Indexmieten
In Zeiten steigender Inflation sollen Mieter vor plötzlichen Kostenschocks bewahrt werden. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten dürfen Indexmietsteigerungen, die über eine Grenze von 3,0 Prozent jährlich hinausgehen, nur noch zur Hälfte an die Mieter weitergegeben werden.
Ein weiterer Punkt zur Stärkung der sozialen Sicherheit ist die Neuregelung zur Schonfristzahlung: Mieter können eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen einmalig abwenden, indem sie die ausstehenden Beträge nacheinander begleichen.
Erhebliche Erleichterungen für Vermieter bei Modernisierungen
Neben dem Mieterschutz enthält das Paket auch konkrete Verbesserungen für Vermieter, um notwendige Investitionen in den Gebäudebestand attraktiver zu gestalten. Die bedeutendste Änderung betrifft das sogenannte vereinfachte Verfahren für Modernisierungsmieterhöhungen:
Die Wertgrenze für diese Kleinmodernisierungen wird von 10.000 Euro auf 20.000 Euro verdoppelt. Dies ermöglicht es Vermietern, bei einem größeren Umfang an Maßnahmen von einem unbürokratischen Verfahren zu profitieren und die Kosten effizienter umzulegen.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Mit dem Kabinettsbeschluss befindet sich der Entwurf nun im parlamentarischen Verfahren. „Miete II“ ist dabei nur ein Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, zu dem auch die bereits erfolgte Verlängerung der Mietpreisbremse gehört. Im weiteren Verlauf der Legislaturperiode sind zusätzliche Schritte geplant, um bezahlbares Wohnen für alle Menschen in Deutschland dauerhaft zu sichern