KfW 308: Neue Förderung ‚Jung kauft Alt‘ – Jetzt werden auch unsanierte Häuser förderfähig!
Gut zu wissen – die wichtigsten Infos zum Förderkredit KfW Kredit Nr. 308 auf einen Blick
- Günstiger Förderkredit (effektiver Jahreszins teilweise ab 0,01 %) für den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie und anschließender energetischer Sanierung.
- Maximaler Kreditbetrag: je nach Kinderzahl im Haushalt bis zu 100.000 Euro (bei 1 Kind), 125.000 Euro (bei 2 Kindern) oder 150.000 Euro (ab 3 Kindern).
- Zielgruppe: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und Alleinerziehende; Haushaltseinkommen darf bei 1 Kind max. 90.000 Euro betragen, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
- Gefördert wird der Erwerb einer Bestandsimmobilie (Haus oder Eigentumswohnung) mit Energieeffizienzklasse F, G oder H zum Zeitpunkt der Antragstellung – inklusive Grundstückskosten.
- Nach dem Kauf muss die Immobilie innerhalb von maximal 4,5 Jahren auf einen definierten Effizienzhaus-Standard (aktuell mindestens „Effizienzhaus 85 EE“ bzw. „Effizienzhaus Denkmal EE“) saniert werden.
- Der Antrag auf Förderung muss über einen Finanzierungspartner (Hausbank) vor dem Abschluss des Kaufvertrages gestellt werden.
- Kombination mit anderen Förderprodukten (z. B. der KfW‑Kredit Nr. 261 – Wohngebäude für Sanierung) grundsätzlich möglich.
1. Hintergrund und Zielsetzung des Programms
Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ mit der Produktnummer 308 der KfW Bankengruppe richtet sich gezielt an Familien mit Kindern, die eine gebrauchte Wohnimmobilie erwerben möchten – verbunden mit der Verpflichtung, diese nach dem Kauf energieeffizient zu sanieren.
Ziel dieser Förderung ist zweifach: Erstens sollen Familien mit mittlerem Einkommen den Einstieg ins Wohneigentum erleichtert bekommen. Zweitens dient das Programm dem Klimaschutz durch die energetische Aufwertung älterer Bestandsgebäude – insbesondere solcher mit schlechter Energieeffizienzklasse.
Der offizielle Start war laut Angaben der KfW am 3. September 2024. Damit reagiert der Bund darauf, sowohl Bestandimmobilien zu nutzen als auch Bauland zu schonen und das Wohneigentum für Familien attraktiver zu machen.
2. Wer kann den Kredit beantragen? – Zielgruppe und Voraussetzungen
Zielgruppe
Gefördert werden natürliche Personen, die mit ihrem Haushalt eine oder mehrere minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) haben und eine Bestandsimmobilie erwerben, die sie selbst dauerhaft nutzen möchten.
Zudem darf der Haushalt kein weiteres Wohneigentum besitzen zum Zeitpunkt der Antragstellung und es dürfen bestimmte Förderungen (z. B. Baukindergeld, frühere Programme) noch nicht genutzt worden sein.
Einkommens- und Kinderzahlkriterium
- Bei 1 Kind: Maximal zulässiges Jahreseinkommen (zu versteuerndes Einkommen) des Haushalts = 90.000 Euro.
- Bei jedem weiteren Kind wird dieser Höchstwert um 10.000 Euro erhöht. Beispiel: 2 Kinder → 100.000 Euro, 3 oder mehr Kinder → mindestens 110.000 Euro.
- Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, gelten nicht.
Eigentumsanteil und Selbstnutzung
- Antragsteller müssen mindestens 50 % Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie sein.
- Die Immobilie muss vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin selbst oder mit im Haushalt lebenden Kindern dauerhaft selbst genutzt werden. Fremdvermietung oder Nutzung als Ferienimmobilie ist ausgeschlossen.
Weitere Eigenschaften der Immobilie
- Es darf sich nur um den Erwerb von Bestandsimmobilien handeln – Neubauten sind nicht Bestandteil dieses Produkts.
- Bei Antragstellung muss zum Beispiel ein gültiger Energieausweis (Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweis) vorliegen, der die Energieeffizienzklasse F, G oder H ausweist.
3. Was wird gefördert? – Umfang und Nutzung des Kredits
Fördergegenstand
Gefördert wird der Kaufpreis der Bestandsimmobilie inklusive Grundstückskosten, sofern die weitere Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind (siehe oben).
Nicht förderfähig sind etwa:
- Sanierungskosten allein (für diese gibt es andere Produkte, z. B. KfW Kredit 261)
- Kauf eines reinen Grundstücks ohne Immobilie
- Ferienhäuser, Ferienwohnungen bzw. Objekte, die nicht der dauerhaften Eigennutzung dienen.
Höhe des Kredits
Die Kreditobergrenzen lauten:
- 1 Kind → bis zu 100.000 Euro
- 2 Kinder → bis zu 125.000 Euro
- 3 oder mehr Kinder → bis zu 150.000 Euro
Die genaue Höhe richtet sich nach Familiengröße, Einkommen, und natürlich dem tatsächlichen Kaufpreis.
Laufzeiten, Zinsbindung und Konditionen
Die Konditionen sind sehr attraktiv im Vergleich zu normalen Baufinanzierungen (Stand 2025). Beispiele:
- Laufzeit 7-10 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit 1-2 Jahre, effektiver Jahreszins z. B. 0,01 %.
- Laufzeit 11-25 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre, effektiver Jahreszins z. B. 0,91 %.
- Laufzeit 26-35 Jahre, Zinsbindung 10-20 Jahre, effektiver Jahreszins z. B. 1,14 % bzw. 3,05 %.
Endfällige Darlehen sind ebenfalls möglich (nur Zinsen während Laufzeit, Rückzahlung am Ende) – effektiver Jahreszins z. B. 1,27 %.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Die Förderung kann mit anderen KfW-Programmen kombiniert werden, z. B. dem KfW-Kredit 261 (Förderung für die Sanierung von Wohngebäuden). Dabei gilt jedoch: Die Gesamtkosten dürfen nicht mehrfach gefördert werden.
4. Energetische Anforderungen & Sanierungsverpflichtung
Ein wesentliches Element des Programms ist die Pflicht zur energetischen Sanierung nach dem Erwerb.
Ausgangsanforderung
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Gebäude über einen gültigen Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) der Energieeffizienzklasse F, G oder H verfügen.
Sanierungsziel und Frist
Bis vor wenigen Änderungen war das Ziel nach der Zusage die Sanierung auf den Standard „Effizienzhaus 70 EE“ (Erneuerbare Energien) innerhalb von 54 Monaten (4,5 Jahren).
Neuere Regelungen (ab 23. Oktober 2025) senken die Anforderungen auf den Standard „Effizienzhaus 85 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“.
Das bedeutet: Innerhalb der Frist von 4,5 Jahren nach Zusage müssen Sie sanieren, sodass das Gebäude dieses Effizienzniveau erreicht – andernfalls können Fördervoraussetzungen nicht eingehalten werden.
Fachliche Begleitung
Für die Sanierung wird die Einschaltung einer/m Expertin/Experten für Energieeffizienz dringend empfohlen bzw. teilweise vorgeschrieben (z. B. Gelistete Energieberater der Deutsche Energie‑Agentur)
5. Ablauf – Schritt für Schritt zur Förderung
- Vorabprüfung: Überprüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen (z. B. Kinderzahl, Einkommensgrenze, Eigentumsquoten, Energieausweis F–H).
- Finanzierungspartner auswählen: Nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Bank oder Finanzierungspartner beantragen.
- Antragstellung: Stellen Sie den Förderantrag vor Abschluss des Kaufvertrags. Ein späterer Antrag kann zur Ablehnung führen.
- Kaufvertrag abschließen und Immobilie erwerben: Nach Zusage können Sie den Kauf tätigen.
- Sanierung planen: Innerhalb von maximal 4,5 Jahren ab Zusage müssen Sie die energetische Sanierung durchführen und nachweisen.
- Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Sanierung müssen Nachweise (z. B. Bestätigung nach Durchführung durch Energieberater, Grundbuchauszug, Meldebestätigung, Kaufvertrag etc.) eingereicht werden.
6. Typische Chancen und Hinweise für Käufer
Chancen
- Da Bestandimmobilien oft preislich unter Neubauten liegen, ergibt sich mit dem KfW-308-Förderkredit ein attraktives Szenario für Käufer unsanierter Wohnimmobilien: günstiger Kauf + Sanierung + bessere Energieeffizienz → langfristiger Wert.
- Als Immobilienmakler in Nürnberg verfügen wir über ein großes Netwerk von Fachleuten mit technischem Know-how für die konkrete Umsetzung der Sanierung.
Hinweise
- Der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten ist förderfähig ist – ein Vorteil gegenüber reiner Sanierungsförderung.
- Die Antragstellung muss vor dem Kaufvertrag erfolgen – dies ist ein häufig übersehener Stolperstein.
- In der Metropolregion Nürnberg sind die Preise für Bestandimmobilien oft hoch – es muss geprüft werden, ob der Förderbetrag (max. bis 150.000 Euro) ausreicht oder ergänzende Finanzierung notwendig ist.
- Berücksichtigen Sie, dass Sie als Käuferfamilie das Haus selbst nutzen müssen – Vermietung ist nicht förderfähig.
7. Fazit
Unsanierte Häuser werden nicht länger zum Problemfall – sondern zur förderfähigen Chance.
Das Förderprogramm KfW Kredit Nr. 308 („Jung kauft Alt“) bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit für Familien mit Kindern, eine gebrauchte Wohnimmobilie zu erwerben und diese in eine energieeffiziente Zukunft zu führen. Wenn Käufer gewillt sind eine energetische Sanierung anzugehen und umzusetzen, entsteht ein sehr starker Nutzen: günstige Kredite, Energieeinsparung, Werterhalt und Wohnqualität – und dies bei deutlich attraktiveren Einstandpreisen als bei bereits modernisierten Wohnimmobilien.