Fortbildungspflicht für Immobilienmakler

Seit dem 01.08.2018 sind für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler neue Regelungen gültig. Genaue Informationen zur Fortbildungspflicht nennt die Makler- und Bauträgerverordnung MaBV.

Verwalter und Immobilienmakler müssen die neuen Auflagen erstmals bis Ende des Jahres 2020 erfüllen.

Pflicht sind 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von 3 Jahren. Diese können Verwalter und Makler als Präsenzseminare, als begleitetes Selbststudium wie zum Beispiel per E-Learning, als betriebsinterne Angebote oder in anderer geeigneter Form absolvieren.

Die Inhalte


Bei Verwaltern geht es unter anderem um Themen wie rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen, Verwaltung von Miet- und Eigentumsobjekten, Wettbewerbsrecht sowie Verbraucherschutz.

Themen bei der Immobilienmakler Fortbildung sind unter anderem Kundenberatung, rechtliche Grundlagen, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz sowie Grundlagen der Immobilien, Steuern und Finanzierung.

Genaue Angaben für beide Bereiche finden Sie in der Anlage der Verordnung. Arbeiten Sie als Verwalter und Immobilienmakler, müssen Sie jeweils 20 Stunden Weiterbildung pro Bereich, also insgesamt 40 Stunden Fortbildung im Zeitraum von 3 Jahren nachweisen.

Befreiung von der Fortbildungspflicht

Es gibt keine Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht. Allerdings beginnt sie erst 3 Jahre nach Beginn der Tätigkeit, wenn Sie
- eine Ausbildung als Immobilienkaufmann bzw. -kauffrau oder
- eine Weiterbildung als Geprüfter Immobilienfachwirt bzw. Geprüfte Immobilienfachwirtin
abgeschlossen haben.

Nachweis der Weiterbildung


Auf Anforderung müssen Sie Behörden und Verbraucher schriftlich über Ihre Fortbildungsmaßnahmen informieren. Die Nachweise sind 5 Jahre lang aufzubewahren. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem Sie die Weiterbildung absolviert haben.

Unser Immobilienmakler Fortbildung

Wir haben unsere gesetzliche Fortbildungspflicht als Makler für die Jahre 2018, 2019 und 2020 bereits erfüllt. Schwerpunkt war hierbei die Verkehrswert Ermittlung von Immobilien mit den verschiedenen Verfahren ( Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren etc.).