Vorteile für Bauherrn und Hausbesitzer durch die neue Bayerische Bauordnung

Bayerisches Staatsministerium Finanzen und Heimat - Dienstsitz Nürnberg

Die Neufassung der Bauordnung in Bayern bringt wesentliche Vorteile für Hausbesitzer und Bauherren.

Die neue Bauordnung für Bayern (BayBO) bringt die Voraussetzungen bei der Digitalisierung von den Genehmigungsverfahren mit, insbesondere in Bezug auf die Einreichung von Anträgen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Bauvorhaben. Die Neufassung der BayBO bietet sowohl die Beschleunigung als auch eine Vereinfachung für die Bevölkerung zur Erzielung eines schnellen Baus von Wohnungen.

Anforderungen bezüglich der Sicherheit bei baulichen Anlagen sowie das Verfahrensrecht sind in der Bayerischen Bauordnung geregelt. Die Novelle der BayBO blickt auf den Wohnungsgipfel vom 11. September 2019 zurück und berücksichtigt signifikante Ergebnisse von ausführlichen Abfragen bei der Bauwirtschaft, den Verbänden im Wohnungsbau sowie bei kommunalen Spitzenverbänden. Im Rahmen der Verbandsanhörung Ende Januar 2020 hat die Ingenieurkammer Bau in Bayern ihre Stellungnahme dazu abgegeben. Die neue Fassung der Bauordnung für Bayern ist am 23. Juni 2020 an einer Sitzung des Rates von den Ministern beschlossen worden. Im Landtag von Bayern hat am 22. Oktober 2020 eine Anhörung von Experten stattgefunden.

Die wichtigsten Änderungen der BayBO


Durch die neue Fassung der BayBO ist ein modernes Baurecht für Bayern entstanden. Um in Sektor Bauen voranzukommen, sind die Vorgaben auf das Notwendigste beschränkt.

Beschleunigte Baugenehmigung


Ein Hauptpunkt ist die Genehmigungsfiktion, mit welchem die Vorhaben bezüglich des Baus von Wohnungen effizienter genehmigt werden. Ein Antrag gilt automatisch als genehmigt, wenn sich die Behörden der Baugenehmigung drei Monate nach der Einreichung eines Bauantrags anders entscheiden oder nicht melden. Bezüglich der Denkweise beim Bauen wird das Verfahren durch die neue Gesetzgebung massiv beschleunigt.

Verkürzung und Neuberechnung der Abstandsflächen


Der Mindestabstand zwischen Gebäuden soll mit 3 Metern bestehen bleiben. Im Gegenzug verringern sich die Abstandsfläche mit der Wandhöhe von 1 H auf 0,4 H und bei Gewerbeimmobilien sowie in Industriegebieten auf 0,2 H. Ziel dieser Neuerungen ist die Einsparung von Flächen sowie eine dichtere Bebauung. Den Gemeinden steht die Möglichkeit zur Festlegung von größeren Abstandsflächen offen.Berechnung der Abstandsfläche: Wandhöhe H multipliziert mit dem entsprechenden Faktor.Neu gilt bei der Berechnung der Wandhöhe, wenn die Neigung des Dachs auf der Traufseite über 70 Grad liegt, wird die Dachhöhe vollständig zu der Wandhöhe gezählt.

Fällt die Dachneigung geringer aus, wird Höhe des Dachs zu einem Drittel zur Wandhöhe gezählt. Damit wird bei der Berechnung von H die Dachhöhe auch bei gering geneigten Dächern berücksichtigt.Zur Berechnung der Abstandsfläche von der Giebelseite wird die ganze Wand inklusive der Giebelfläche genutzt. Die Neigung des Dachs wird nicht berücksichtigt, sodass die Abstandsfläche vor der Seite des Giebels nicht mehr zwingend rechteckig sein muss.

Nachhaltiges Bauen mit Holz


Das Bauen mit Holz soll insofern erleichtert werden, als dass der nachhalte Baustoff, welcher zunehmend an Bedeutung gewinnt, fortan in allen Gebäudeklassen Verwendung finden kann.

Flexiblere Regelung bei der Stellplatzpflicht


Unter anderem sieht die neue Gesetzgebung der BayBO eine flexiblere Regelung der Stellplatzpflicht für die Kommunen vor, indem diese zum Beispiel die Möglichkeit haben, alternative Konzepte bezüglich der Mobilität zu berücksichtigen.

Dachgeschossbau nicht mehr genehmigungspflichtig


In Zukunft soll für den Ausbau von Dachgeschossen keine Genehmigung seitens BayBO mehr notwendig sein. Dadurch entsteht beim Ausbau von Dachgeschossen ohne notwendige zusätzliche Fläche neuer Wohnraum. Des Weiteren fällt die Pflicht zum Einbau von einem Aufzug unter bestimmten Voraussetzungen weg. Da sich beim Haus Verkauf der Verkaufspreis in der Regel auf die vorhandene Wohnfläche bezieht bieten sich hier Hausbesitzern gute Möglichkeiten z.B. durch einen Dachgeschossausbau den Verkaufswert eines Hauses zu erhöhen.

Ausnahmeregelungen für Großstädte mit mehr als 250.000 Einwohnern


In Städten mit über 250.000 Einwohnern soll die bisherige Abstandsflächenregelung weiterhin gelten. Die Berechnungen erfolgen nach den neuen Methoden, jedoch gelten sowohl die 1 H Abstandsfläche als auch das 16-Meter-Privileg.