Neues Meldegesetz ab 1.11.2015

Neues Meldegesetz - Wohnungsgeberbestätigung

Aufgrund von landesweiten Vereinheitlichungen beim Meldewesen wurde das Meldegesetz überarbeitet. Die neue Fassung gilt ab 1.11.2015 und sieht sowohl für Vermieter als auch für Mieter empfindliche Geldbusen bei Zuwiderhandlung vor.

Innerhalb von zwei Wochen nach Umzug müssen sich Mieter nun bei der Meldebehörde mit einer sogenannten Wohnungsgeberbestätigung anmelden.

Weiterführende Informationen und Formulare zum Wohnungswechsel sind auf der Webseite der Stadt Nürnberg verfügbar.