Geldwäschegesetz: Identifizierungspflicht für Immobilienmakler

Als Immobilienmakler sind wir aufgrund des Geldwäschegesetzes verpflichtet, Verkäufer und auch Kaufinteressenten zu identifizieren.

D.h. bereits vor Begründung einer Geschäftsbeziehung sind wir verpflichtet die Personalien und den wirtschaftlich Berechtigten (z.B. bei GmbHs oder Stiftungen) festzustellen und eine Risikoanalyse durchzuführen.

Infos zum Geldwäschegesetz Staatsregierung Bayern