Freiheit und Pragmatismus: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz im Überblick

Infografik zum Gebäudemodernisierungsgesetz
KI generiert mit DALL-E/Notebook LM

Im Mittelpunkt stehen mehr Wahlfreiheit für Eigentümer, Mieterschutz und angepasste Förderungen.

Gut zu wissen:

  • Technologieoffenheit: Eigentümer entscheiden ab sofort wieder selbst über ihre Heizungsart ].
  • Keine 65-Prozent-Regel: Die strikte Vorgabe für erneuerbare Energien bei Neu- und Bestandsbauten entfällt.
  • Neue Förderung: Ein verbessertes Fördersystem startet am 21. Juli 2026.
  • Ziel 2045: Bis dahin müssen alle Heizungen vollständig klimaneutral betrieben werden .
  • Mieterschutz: Gesetzliche Regelungen verhindern überhöhte Nebenkosten durch unwirtschaftliche Anlagen .

Ein Gesetz für Vertrauen und Planungssicherheit

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vollzieht die Bundesregierung einen Kurswechsel in der Wärmepolitik und ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das Gesetz, das bereits den Bundestag und den Bundesrat passiert hat, setzt auf Vertrauen und Machbarkeit statt auf starre Vorgaben. Ziel ist es, den Klimaschutz im Gebäudesektor alltagstauglich zu gestalten und allen Beteiligten – vom Eigentümer bis zum Unternehmen – mehr Planungssicherheit zu geben. Weitere offizielle Details dazu bietet die Webseite der Bundesregierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz.

Wahlfreiheit bei der Heiztechnik

Die Rückkehr zur Entscheidungsfreiheit ist das Herzstück der Neuregelung. Eigentümer sind nicht mehr an die 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien gebunden und können zwischen Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse oder hybriden Modellen wählen. Auch der Einbau von Gas- und Ölheizungen bleibt zulässig, sofern diese schrittweise auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt werden. Hierfür wird ab 2029 die sogenannte „Biotreppe“ eingeführt, die eine steigende Beimischung von Bioanteilen vorschreibt, während ab 2028 eine Grüngasquote gelten soll.

Sozial ausgewogene Förderung für den Heizungstausch

Um den Umstieg finanziell zu unterstützen, wird die Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) ab dem 21. Juli 2026 angepasst fortgeführt. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 30.000 Euro profitieren künftig von einem erhöhten Einkommensbonus von 40 Prozent. Zudem entlastet ein neuer Kinderzuschlag Familien, indem er das maßgebliche Einkommen um einmalig 10.000 Euro pro Kind reduziert. Beachtet werden sollte jedoch, dass der Förderdeckel für die Kosten auf 28.000 Euro sinkt und danach halbjährlich weiter reduziert wird. Informationen zur Antragstellung finden sich bei der KfW zur Heizungsförderung .

Schutz für Mieter und langfristige Evaluierung

Das Gesetz nimmt auch den Mieterschutz ernst und schützt vor hohen Kosten, die durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizsysteme entstehen könnten. Für Vermieter wurde gleichzeitig eine Härtefallregelung bei der CO2-Kostenaufteilung geschaffen . Um sicherzustellen, dass die Klimaziele erreicht werden und die EU-Gebäuderichtlinie korrekt umgesetzt wird, plant die Bundesregierung für das Jahr 2030 eine umfassende Evaluierung der Maßnahmen.

Fazit

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz markiert einen bedeutenden Schritt weg von ideologischen Vorgaben hin zu mehr Eigenverantwortung und Pragmatismus. Durch die Kombination aus technologischer Freiheit und einer gezielten sozialen Förderung wird sichergestellt, dass die Wärmewende für die Bürgerinnen und Bürger sowohl wirtschaftlich machbar als auch planbar bleibt.

„Wenn Sie wissen möchten, wie sich das Gebäudemodernisierungsgesetz konkret auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt beraten wir Sie gerne persönlich.

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