Die geplante Grundsteuerreform

Nürnberg Altstadt Pegnitz

Die geplante Grundsteuerreform bringt viele Neuerungen für den Immobilienmarkt in Deutschland. Betroffen sind sowohl Eigentümer als auch Mieter.

Die Grundsteuer betrifft jeden. Hauseigentümer zahlen sie direkt an die Kommune und Mieter anteilig über die Nebenkosten an ihren Vermieter.

Die Grundsteuer in Deutschland bezieht sich auf Eigentum und auf Erbbaurechte an Grundstücken und Bebauung. Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Für baureife Grundstücke gab es früher einmal eine Grundsteuer C.

Bisher läuft es so: Die Grundsteuer wird auf der Basis des Einheitswertes, den das Finanzamt feststellt, berechnet. Jede Gemeinde verlangt aber ihren eigenen Hebesatz. Deshalb fällt die Höhe der Grundsteuer selbst bei gleichen Einheitswerten sehr unterschiedlich aus.

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 erklärt, dass diese Berechnung gegen das Gleichheitsprinzip verstößt. Nun muss die Berechnungsgrundlage bis Ende 2019 neu geregelt werden.

Bund und Länder haben am 1. Februar 2019 einen Kompromiss ausgehandelt. Das neue Berechnungsmodell soll eine Mischung aus Fläche und Wert von Grundstücken und Gebäuden berücksichtigen.

Die wichtigsten Neuerungen:


- Bei Wohngrundstücken wird die durchschnittliche Nettokaltmiete oder die tatsächlich vereinbarte Nettokaltmiete angesetzt.
- Das Baujahr spielt für die Bewertung eine Rolle.
- Grund und Boden werden auf Grundlage der Bodenrichtwerte bewertet.
- Kann bei gemischt genutztem Gelände oder bei Geschäftsgrundstücken keine vereinbarte oder ortsübliche Miete bestimmt werden, gibt es ein vereinfachtes Sachwertverfahren.
- Bei der Grundsteuer A, zum Thema Grundsteuer C und beim Länderfinanzausgleich wird es ebenfalls neue Regelungen geben.

Schon jetzt gibt es viel Kritik an den geplanten Änderungen. Fachleute befürchten, dass durch die neue Bewertung höhere Kosten für Eigentümer und Mieter entstehen. Gerade in den teuren Großstädten würde diese höhere Belastung alle Bemühungen zerstören, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Und der wird dringend benötigt. Nur wenn Hebesatz und Steuermesszahl nach unten angepasst werden, lässt sich der Kostenanstieg verhindern.

Ein endgültiger Beschluss der Grundsteuerreform durch den Bundestag liegt noch nicht vor.