Rauchwarnmelderpflicht bis 31.12.17 umzusetzten

Rauchmelderpflicht bis 31.12.17 -  Pflicht für Wohnungseigentümer/Vermieter

Bis 31.12.17 müssen alle Wohnungen in Bayern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

Diese Pflicht galt bereits seit 2013, allerdings nur für Neubauten.

Nun müssen alle Wohnobjekte, unabhängig vom Baujahr,  bis zum Ende des Jahres entsprechend ausgerüstet werden. Vorgeschrieben ist mindestens ein Rauchwarnmelder jeweils im Flur mit Zugang zu Aufenthaltsräumen und in Schlaf- und Kinderzimmern. Dies gilt auch für anderweitig genutzte Wohnräume (z.B. Arbeitszimmer) wenn diese auch zum schlafen genutzt werden z.B. bei Gäste Besuch.

Diese Pflicht gilt sowohl für Wohnungen z.B. in Mehrfamilienhäusern als auch für Wohnhäuser.

Beim Kauf von Rauchwarnmeldern ist zu beachten, dass diese der DIN EN 14604 entsprechen.