Immobilienmakler Fortbildung

  Fortbildungszertifikat Immobilienmakler Christian Reinhart

Als Immobilienmakler hat man eine hohe Verantwortung gegenüber seinen Kunden und der Gesellschaft. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland eine gesetzliche Fortbildungspflicht für Immobilienmakler.

Diese Pflicht soll sicherstellen, dass Immobilienmakler stets über aktuelle Rechtsprechungen und Entwicklungen im Immobilienbereich informiert sind. Doch was bedeutet diese Pflicht für Immobilienmakler und wie erfüllen wir diese Anforderung?

Gesetzliche Grundlage zur Fortbildungsplicht

Die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler ist im § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung geregelt. Demnach müssen Immobilienmakler innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden an Fortbildungen nachweisen. Diese Fortbildungen müssen inhaltlich geeignet sein, um die fachlichen Kenntnisse des Maklers im Bereich Immobilien zu vertiefen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Präsenzveranstaltungen, Online-Seminare oder Selbstlernphasen handelt.

Warum Fortbildung für Immobilienmakler?

Wir nehmen die Fortbildungspflicht sehr ernst und sehen es als unsere Verantwortung an, unseren Kunden stets auf dem neuesten Stand zu begegnen und eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu erbringen. Aus diesem Grund nehmen wir regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil. Dabei legen wir Wert darauf, dass die Fortbildungen inhaltlich anspruchsvoll und praxisnah sind, sodass wir unser Wissen direkt in der täglichen Arbeit anwenden können. Der Immobilienbereich ist sehr komplex und es gibt eine Vielzahl an Vorschriften und Gesetzen, die eingehalten werden müssen. Datenschutzgrundverordnung, Geldwäschegesetz, Energieausweis, Mietvertrag, Kaufvertrag, Bonitätsprüfung, Immobilien Wertermittlung, als dies sind Beispiele und Bereiche in denen Fachwissen und stetige Fortbildung notwendig ist. Als Immobilienmakler ist es daher unabdingbar, stets auf dem neuesten Stand zu sein und sich fortzubilden. Nur so können wir sicherstellen, dass wir unsere Kunden bestmöglich beraten und ihnen alle notwendigen Informationen liefern können.

Fortbildung erhöht unsere Dienstleistungsqualität

Als Immobilienmakler in Nürnberg sind stolz darauf, unsere Fortbildungspflicht nicht nur zu erfüllen, sondern auch zu übertreffen. Denn wir sind der Überzeugung, dass eine stetige Weiterbildung uns nicht nur fachlich, sondern auch persönlich bereichert. Dies bietet uns die Möglichkeit, uns mit anderen Immobilienmaklern auszutauschen und von ihren Erfahrungen zu lernen. Auch das Netzwerken mit anderen Branchenkollegen ist ein wichtiger Aspekt unserer Fortbildung. Dabei geht es nicht nur um fachliche Kenntnisse im Bereich Immobilien. Auch Soft Skills, wie zum Beispiel Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeiten, sind für Immobilienmakler von großer Bedeutung. Nur wer sich ständig weiterbildet, kann diese Fähigkeiten verbessern und seine Dienstleistung kontinuierlich optimieren.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler eine wichtige Maßnahme ist, um die Qualität der Dienstleistung in der Immobilienbranche zu erhöhen. Wir  erfüllen unsere Fortbildungspflicht mit regelmäßigen Schulungen und Weiterbildungen. Durch unsere stetige Weiterbildung bieten wir unseren Kunden eine qualitativ hochwertige Dienstleistung  und sind Ihr vertrauenswürdiger Partner für Immobiliengeschäfte in der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen.