Neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 1.1.2026

Blick über Nürnberg

Update für den Nürnberger Immobilienmarkt.

Für alle Immobilienbesitzer, Kaufinteressenten und Fachleute in Nürnberg steht ein wichtiger Termin bevor:

Die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden voraussichtlich am Donnerstag, den 09. April 2026, offiziell veröffentlicht. Damit wird die zweijährliche Aktualisierung durch den Gutachterausschuss abgeschlossen, die auf der Auswertung tatsächlicher Verkaufsfälle der vergangenen zwei Jahre basiert.

Was sind Bodenrichtwerte eigentlich?

Bodenrichtwerte sind weit mehr als nur bloße Zahlen. Sie stellen durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Grundstücke dar, die in Gebieten mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen zusammengefasst werden. Diese Werte beziehen sich dabei immer auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Wichtig zu wissen: Ein Bodenrichtwert hat keine bindende Wirkung bei Kaufverhandlungen, dient aber als unverzichtbare Orientierungshilfe für Laien und als rechtssichere Grundlage für Sachverständige. Auch für steuerliche Angelegenheiten, etwa bei Erbschaften oder Schenkungen, spielen diese Daten eine zentrale Rolle.

Wo und wie sind die neuen Werte einsehbar?

Die Stadt Nürnberg setzt auf Transparenz und Zugänglichkeit. Ab dem Veröffentlichungstag wird die neue Bodenrichtwertkarte traditionell im Schaufenster der Lorenzer Straße 30 öffentlich aushängen. Wer es bequemer mag oder detaillierte Daten benötigt, kann Einzelauskünfte gegen eine Gebühr von 35 Euro direkt online über das Serviceportal der Stadt beantragen.

Für Profis wird zudem ein unbegrenzter Online-Zugang (Dauerauskunft) sowie der Erwerb des kompletten Kartensatzes für 350 Euro angeboten.

Warum der Richtwert nur der Anfang ist

Wie wir in unseren letzten Beratungen – etwa zu Grundstücken in Lohof oder Wohnungen in Johannis – gesehen haben, ist der Richtwert zwar die Basis, aber selten das Endergebnis einer Immobilienwertermittlung. Die Richtwerte beziehen sich auf standardisierte Grundstücke. Individuelle Merkmale wie eine ungewöhnliche Form, eine besondere Belastung durch ein Überschwemmungsgebiet oder eine nur teilweise Erschließung (wie ein geschotterter Privatweg) fließen nicht direkt in den Richtwert ein.

In der Praxis müssen diese Werte daher oft angepasst werden. Der aktuelle Grundstücksmarktbericht betont hierbei die Bedeutung von Faktoren wie der wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ) oder der Grundstücksgröße. Ein großes Grundstück kann durch die sogenannte Größendegression pro Quadratmeter deutlich weniger wert sein als ein kleinerer Standard-Bauplatz.

Fazit

Der 9. April markiert den Startpunkt für eine neue Markttransparenz in Nürnberg. Die aktualisierten Daten spiegeln das Marktgeschehen der letzten zwei Jahre wider und bieten eine solide Basis für jede Immobilienentscheidung. Dennoch gilt: Für eine präzise Wertermittlung, die alle Besonderheiten Ihres Objekts berücksichtigt – vom Denkmalschutz bis hin zur Lage im Hinterhof –, bleibt die sachverständige Analyse des Einzelfalls unerlässlich.

 

„Haben Sie Fragen dazu, wie sich die neuen Werte auf Ihr spezifisches Grundstück oder Ihre Eigentumswohnung auswirken könnten? 

Wir helfen Ihnen als örtlicher Immobilienmakler gerne bei der individuellen Berechnung und Einordnung der Daten.“

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