Eine gute Vorbereitung kann den Verkaufs Ihres Grundstücks erleichtern und dient als Ausgangsbasis für den erfolgreichen Verkauf. Die nachfolgenden Tipps und Hinweise können deshalb nützlich sein.
Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
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Christian Reinhart
Immobilienmakler
Lucas Müller
Immobilienmakler
Als Immobilienmakler bieten wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung beim Verkauf von Grundstücken in Nürnberg, Fürth oder Erlangen. Je nach Situation betreuen wir auch Grundstücksverkäufe im Umland der Metropolregion Nürnberg.
Dazu gehören z.B.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die steuerlichen Konsequenzen Ihres Grundstückverkaufs und holen Sie sich gegebenenfalls professionellen Rat z.B. von einem Steuerberater.
Genauere Details sollten Sie z.B. mit einem Steuerberater klären.
Eine gute erste Orientierung zur Abschätzung des Marktwertes Ihrer Wohnung können Sie über den Gutachter Ausschuss der jeweiligen Stadt erhalten. Der dort genannte Bodenrichtwert kann als Ausgangsbasis zur Beurteilung des Grundstücks Wertes dienen. Weitere Tipps zum Thema Verkauf finden Sie in unserer Rubrik Immobilien Verkauf.
Hier können Sie sich zu Bodenrichtwerten in Bayern informieren: Bodenrichtwertinformationssystem
Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine kostenlose, unverbindliche und kompetente Einschätzung zum möglichen Verkaufspreis Ihres Grundstücks. Wir benötigen lediglich einige Basisdaten wie wie:
Gerne erhalten Sie kurzfristig unsere Antwort mit einer realistischen Martpreistaxierung!
Wichtig zur Beurteilung des Wertes eines Grundstückes ist, ob das Grundstück baureif d.h erschlossen ist. Damit ist das vorhanden sein von Strom, Telekom, Kanal, Wasserleitung und Gasleitung im Grundstück gemeint. Nähere Informationen finden Sie auch auch hier: Grundstücks-Erschließung
Bei bebauten Grundstücken (Altbestand) kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Erschließung soweit bereits erfolgt ist.
Bei Grundstücken im Bestand kann es zu weiteren Kosten kommen, wenn z.B. die neue Zufahrt zum Grundstück über vorhandene Parkbuchten geführt werden soll. In der Regel werden dann von den Städten oder Gemeinden entsprechend Abstandszahlungen für den Entfalll der Parkflächen fällig.
Bei bewachsenen Baugrundstücken aus dem Bestand kann es erforderlich werden, für den neuen Baukörper Bäume auf dem Grundstück zu fällen. Die meisten Städte und Gemeinden regeln dies in entsprechenden Baumschutzverordnungen. D.h. es muss abgeklärt werden, ob der jeweilige Baum dem Baumschutz der Gemeinde unterliegt. Dann ist für die Fällung ein Antrag und dann eine Genehmigung erforderlich. Außerdem sind dann meist Ersatzpflanzungen vorzunehmen oder, falls dies nicht möglich ist, Abstandszahlungen zu leisten.
Aber auch bei Bäumen, die nicht der Baumschutzverordnung unterliegen, ist eine Fällung aus Gründen des Vogelschutzes meist erst ab Oktober zulässig. Grundsätzlich sollten Bäume also nicht ohne vorherige Klärung mit dem zuständigen Bauamt gefällt werden.
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